KFZ - Versicherung

 

PKW, Motorräder, Roller, Quads, Trikes, Lieferwagen, LKW, Anhänger

 

Ihre Versicherung unterteilt sich in 3 Bereiche:
- die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung
- die Kraftfahrzeug- Teilkaskoversicherung
- die Kraftfahrzeug- Vollkaskoversicherung

Optionen zum erweitern Ihres Versicherungsschutzes sind:
- der Kraftfahrzeug Schutzbrief
- die Kraftfahrzeug Verkehrsrechtsschutzversicherung
- die Kraftfahrzeug Insassenunfallversicherung
- die Kraftfahrzeug Inhaltsversicherung

Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung
liegt der Gedanke zugrunde, dass geschädigte Verkehrsopfer berechtigte Ansprüche erstattet bekommen und der entstandene Sachchaden bezahlt wird. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe von Entschädigungen nicht selten gering.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt somit Ihr Risiko von
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden ab, die durch die Nutzung Ihres Fahrzeuges entstehen.

Die Kraftfahrzeug Teilkaskoversicherung
umfasst die Absicherung einer klassischen Sachversicherung für Ihr Fahrzeug für die Risiken
- Brand/Explosion
- Sturm/Hagel
- Überschwemmungen, Blitzschlag, Lawienen
- Entwendung, Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch betriebsfremder Personen
- Glasbruch
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Schäden durch Marderbisse
- Zusammenstoß mit Haarwild, teilweise auch Nutzwild oder Wirbeltieren aller Art.

Die Kraftfahrzeug Vollkaskoversicherung
umfasst darüber hinaus Schäden durch
- Unfall
- Vandalismus.

Möglichkeiten für einen Wechsel der KFZ-Versicherung bietet,
- die jährliche Kündigung zur Hauptfälligkeit der Versicherung am 31.12., welche mit
  30 Tagen Kündigungsfrist bis zum 30.11. ausgesprochen werden muss.
- Sollte Ihre Versicherung die Beiträge erhöht haben,
  so können Sie sogar noch bis zum 31.12. kündigen.
- Ebenso ist ein Wechsel der Versicherung bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Sollte der Beitrag im Onlinerechner nicht Ihrer Wunschprämie entsprechen,
nutzen Sie bitte die manuelle Anfrage, oft können wir gesondert Nachlässe geben oder Sie profitieren von Bündelnachlässen, wenn Sie bereits mehrere Verträge bei einem Versicherer besitzen.

 

Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung
ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne diese Haftpflicht-Versicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen sowie im Strassenverkehr bewegen.

Die Zulassung,
wenn Sie ein Fahrzeug beim Verkehrsamt zulassen wollen, müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist Doppelkarte genannt - vorlegen.
Aktuell ab 2008 genügt auch schon die elektronische Versicherungsbestätigung(EVB) welche Sie auf Wunsch von uns mitgeteilt bekommen.

Unser besonderer Service
ist die Versendung der EVB per SMS. So können Sie die Zulassung Ihres Fahrzeugs sehr bequem ohne Umwege erledigen.

 

 

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Ihr
- Neufahrzeug
- Gebrauchtfahrzeug
- New-Timer
- Young-Timer
- Old-Timer
- Premium-Cars

Der sehr gefragte Markt der New-Timer und Young-Timer
bietet eine Vielzahl von Fahrzeugen aus den 80er und 90er Jahren.
Diese Fahrzeuge werden sehr gern als Schätzchen mit Stil, als Jugendtraum oder nur aus purer Sammelleidenschaft in die Herzen vieler Besitzer eingeschlossen.
Die Nutzung dieser Wagen reicht von den Altagsfähigkeiten bis hin zu sonntäglichen Ausflügen bei strahlend blauen Himmel.

Wir unterstützen die New-, Young-, und Olt-Timer in Form einer preiswerten und nutzungsabhängigen Versicherungspolice,
- ohne Schadenfreiheitsjahre
- ohne Regionalklassen
- ohne Fahrereinschränkung
- ohne H-Hennzeichen